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TRAGWERKSPLANUNG / STATIK
Unter Tragwerksplanung
versteht man die statisch-konstruktiven Planungsleistungen für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen entsprechend des Leistungsbildes (§ 49) der HOAI, Teil 4 Fachplanung. Wie bei der Objektplanung sind auch hier die einzelnen Leistungen in den
Leistungsphasen 1-6 zusammengefasst:
1. Grundlagenermittlung: Klären der Aufgabenstellung
2. Vorplanung: Erarbeiten des statisch-konstruktiven Konzepts des Tragwerks
3. Entwurfsplanung: Erarbeiten der Tragwerkslösung mit überschlägiger statischer Berechnung
4. Genehmigungsplanung: Anfertigen und Zusammenstellen der
statischen Berechnung mit Positionsplänen für die Prüfung
5. Ausführungsplanung: Anfertigen der Tragwerksausführungszeichnungen
6. Vorbereitung der Vergabe: Beitrag zur Mengenermittlung und zum Leistungsverzeichnis
Die Tragwerksplanung ist ein orginäres, wichtiges Standbein von OEKO-TOP, dies dokumentiert auch die Eintragung in die Fachliste Tragwerksplanung/Standsicherheit der Ingenieurkammer Baden-Württemberg im August 1998.
Durch das Wirken als Sachverständiger in diesem Bereich, gewinnt das Büro an Attraktivität und es bestätigt die Kompetenz.
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