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BAUPLANUNG
Der Begriff Bauplanung steht hier für die Leistungen des Planers bei Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen,
raumbildenden Ausbauten, Instandhaltungen und Instandsetzungen aus dem Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und raumbildenden Ausbau
(§ 33) der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), Teil 3 Objektplanung. Die einzelnen Leistungen sind hierbei in den Leistungsphasen 1-9 zusammengefasst :
1. Grundlagenermittlung:
Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung
2. Vorplanung: Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
3. Entwurfsplanung: Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe
4. Genehmigungsplanung: Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen
5. Ausführungsplanung: Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungs- lösung
6. Vorbereitung der Vergabe:
Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungs- verzeichnissen
7. Mitwirkung bei der Vergabe:
Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftrags- vergabe
8. Objektüberwachung: Überwachen der Ausführung des Objekts
9. Objektbetreuung und Dokumentation: Überwachen
der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses
Als bauvorlageberechtigter Planer biete ich alle Leistungen der Objektplanung an - sei es als komplettes Paket oder
als Paket einzelner Teilleistungen - in Leichtbauweise (Holz) oder massiv - ökologisch oder konventionell.
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