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Der Begriff Objektplanung
steht hier für die Leistungen des Planers bei Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, raumbildenden Ausbauten, Instandhaltungen und In-
standsetzungen aus dem Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freian- lagen und raumbildenden Ausbau (§ 15) der HOAI (Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure). Die einzelnen Leistungen (Grundleistungen, Besondere Leistungen) sind hierbei in den Leistungsphasen 1-9 zusammengefasst :
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