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Selbstverständlich beschränkt sich diese Beratungspflicht nicht nur auf die Leistungsphase 1, sondern besteht über den gesamten Zeitraum der Bauabwicklung in allen Leistungsphasen - auch z.B. zu Fragen von
Bauherrenwünschen oder über die Verwendung neuartiger Baustoffe bzw. Konstruktionen.
Wir bieten Beratung
auch als Einzelleistung zu allen Fragen aus dem Bereich unseres Leistungsspek- trums an, wobei wir hier die Baubiologie mit Fragen über Schadstoffbelastungen durch Baustoffe, die Bauphysik
mit Fragen über Feuchteschäden oder die Tragwerksplanung mit Fragen über Ris- se am bestehenden Bauwerk beispielhaft anführen wollen.
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